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Registrierkassen Benutzerdokumentation - Begriffe und gesetzliche Voraussetzungen

Aus Haftungsgründen fordern staatliche Gesetze und Vorschriften privatrechtlicher Organisationen die Hersteller und Einrichter von technischen Erzeugnissen zur Bereitstellung der Technischen Dokumentation. In der EU sind einschlägige EG-Richtlinien wie die sog. Maschinenrichtlinie, die Atex-Richtlinie, die Druckgeräterichtlinie oder die Produkthaftungsrichtlinie zu nennen, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden (Produkthaftungsgesetz, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz). Die Richtlinie VDI 4500 unterscheidet zwischen interner und externer Technischer Dokumentation:

Die interne Technische Dokumentation (Technische Produktdokumentation) einer Registrierkasse umfasst z. B. Konstruktions- und Fertigungsunterlagen, Pflichtenhefte, Berechnungsunterlagen, Versuchsberichte, Risikoanalysen und Nachweise über Maßnahmen der Qualitätssicherung. Ferner enthält sie alle Informationen der “Externen Technischen Dokumentation” (vorzugsweise im Original). Sie bleibt beim Hersteller des Systems / der Software dauerhaft archiviert und wird während der gesamten Lebensdauer der Software aktuell gehalten (Produktbeobachtung).

Die externe Technische Dokumentation richtet sich dagegen an den Benutzer des Systems, der mit Benutzerinformationen wie Betriebsanleitungen, Gebrauchsanweisungen oder Sicherheitshinweisen, aber auch anhand von Plänen, Zeichnungen und Stücklisten über die Beschaffenheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der informiert wird.

Die Erstellung externer Dokumentationen (z. B.: die Benutzerdokumentation der Registrierkassen Software) erfordert besondere Fachkenntnisse und Qualifikationen. Mit dieser Aufgabe werden Technische Redakteure betraut, die häufig in speziellen Fachabteilungen – Technischen Redaktionen – sowohl für die redaktionelle Bearbeitung von Benutzerinformationen der Software als auch für die Koordination des abteilungsübergreifenden Dokumentationsprozesses verantwortlich sind. Insbesondere die Benutzerdokumentation einer stellt hohe Anforderungen hinsichtlich Übersichtlichkeit und Verständlichkeit.

Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation einer Software sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität/Authentizität (z. B. Änderungshistorie), Objektivität. Aus der Analyse der „Produktzielgruppe“ (wer bedient was am System / an der Software) und der Zielsetzungen für den Produkteinsatz (wo und wie wird die Registrierkasse eingesetzt) entsteht die Kenntnis der „Zielgruppe“ (Benutzer der Software). Eine Benutzerdokumentationen für die Systemsoftware orientieren sich hauptsächlich an den tatsächlichen Aufgaben der Benutzer und Anwender und an den vom System vorgegebenen Funktionen. Die textlichen Darstellungen müssen so ausführlich sein, dass der Leser einer Benutzerdokumentation für Systeme alle für ihn wichtigen Informationen daraus entnehmen kann. Fehlen Informationen, leidet die Verständlichkeit. Gleichzeitig darf diese Ausführlichkeit der Benutzerdokumentation aber nicht zu weit gehen, sonst besteht die Gefahr, dass der Leser des Handbuches zur System Software in einem Überangebot die für ihn wichtige Information übersieht, oder der Benutzer eines Handbuches zur System Software wird unter Umständen bereits vor dem bloßen Umfang des Handbuches zurückschrecken.

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